Am 13.06.2014 tritt die neue EU Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Kraft. Sie schafft einheitliche Vorgaben für den europäischen E-Commerce. Dabei wir der Verbraucherschutz groß geschrieben. Jedoch wurden die Bedürfnissen der Unternehmer nicht außer Acht gelassen. Das beteuet, dass neben weiteren verbraucherschützenden Regelungen auch solche in das Gesetz eingearbeitet wurden, die den Betrieb der Unternehmen unterstützen sollen.
Wichtig: Die Änderung gilt ab dem 13.06.2014 – Es gibt keine Übergangsfrist!
Das heißt im Klartext: Bis zum 12. Juni 2014 (einschließlich) ist noch das bisherige deutsche Recht anwendbar, am 13. Juni 2014 treten dann die neuen Vorschriften in Kraft. Die Onlineshops müssen also in der Nacht zum 13.06. umgestellt werden!
Um nicht in die Abmahnfalle zu tappen gibt es Unternehmen (z.B. Janolaw), die betroffenen Texte per Email oder sogar per Schnittstelle bereitstellt. Somit ist der Shopbetreiber auf der sicheren Seite.